Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden vor der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung festzustellen.
Dazu müssen wir die Daten unserer Kunden aus dem Personalausweis festhalten. Ferner ist es unsere Pflicht zu ermitteln, ob ein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Informationen müssen wir fünf Jahre aufbewahren.